Service

Banken bekommen harte Konkurrenz

Hypothekendarlehen sind bei Versicherern oft günstiger als beim Kreditinstitut.

Lesen Sie den ganzen Artikel mittels dem beigefügten PDF.

Ein Artikel aus der WELT vom 11. Februar 2012.

Die_Welt_11.02.2012.pdf

Ferienwohnungen

Urlaub an der Ostsee? Hier können Sie Ihre Ferienwohnung auf Rügen mieten!

mehr »

Erbbaurechte

ErbbaurechtErbbaurechte kennen die meisten nur daher, dass man von Kommunen oder Kirchen oft relativ preiswert ein Grundstück zur Verfügung bekommt, um darauf sein eigenes Immobilienprojekt zu verwirklichen. Man muss für das Grundstück keinen Kaufpreis bezahlen, es steht wie die dazugehörigen Verbindlichkeiten nicht in der eigenen Bilanz, sondern man zahlt nur den jährlichen oder monatlichen Erbbauzins und keine Tilgung.

Da das Erbbaurecht im Erbbaurechtsgesetz klar geregelt ist, man kein Eigenkapital nachweisen und einsetzen muss, und die Jahresbelastung oft niedriger als die Zins- und Tilgungslast eines vergleichbaren Bankdarlehens ist, bleibt das Erbbaurecht auch oder gerade heute ein modernes Finanzierungsinstrument.

Private Investoren 

Neu ist heute allerdings, dass es auch wenige private Investoren gibt, welche Ihnen ihr Grundstück (egal ob schon bebaut oder erst zu bebauen) abkaufen und Ihnen durch einen Erbbaurechtsvertrag wieder für 99 oder 199 Jahre zur Verfügung stellen. Sie bekommen einen marktgerechten Kaufpreis für das Grundstück und zahlen einen jährlichen Erbbauzins, der ca. 6 % des Kaufpreises beträgt. Sie behalten die volle Verfügungsgewalt über die Immobilien (Grundstück und Gebäude) und können zur Finanzierung (des Gebäudes oder von was auch immer) das Erbbaurecht für Ihre Bank mit Grundschulden oder Hypotheken (im Nachrang nach dem Erbbauzins) belasten. Der Verkauf des Grundstückes verkürzt Ihre Bilanz auf der Aktivseite (das Grundstück) und auf der Passivseite (die Verbindlichkeiten für das Grundstück werden durch den Verkaufserlös je nach dem Verhandlungsergebnis mit Ihrer Bank ganz oder teilweise zurückgeführt) und somit steigt Ihre Eigenkapitalquote.

Auch wenn die Erbbaurechtsverträge durch die gesetzliche Normierung im BGB recht einfach, ausgewogen und transparent sind, ist eine professionelle Verhandlung mit Ihrer Bank bzgl. der grundbuchlichen Erfordernisse und Kredit(teil-)rückführungen notwendig. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Das Erbbaurecht ist für Bestandshalter, die Immobilien vermieten oder auch selbst (gewerblich) nutzen, ein interessanter Finanzierungsbaustein.

Auch für Bau- oder Erschließungsträger ist das Erbbaurecht hoch interessant, da sich für die Grundstücks- oder Wohnungskäufer der Kaufpreis um den Grundstücksanteil reduziert und diese somit weniger Eigenmittel bei ihrer Bank einsetzen müssen. Dies geht jedoch nur, da der Erbbaurechtspartner der ABACUS-Gruppe eine Aufteilung des Erbbauzinses auf die einzelnen Parzellen- oder Wohnungen (ohne Gesamthaft!) akzeptiert. Erbaurecht ist daher ein bewährtes, zeitgemäßes, interessantes aber auch etwas erklärungsbedürftiges Finanzierungsmittel. Lassen Sie uns darüber reden und eine für Sie maßgeschneiderte Lösung finden.